– Gemäss den aktuellen BAG-Zahlen verzeichnen wir in der Schweiz jährlich über 20000 Kreislauftote.

– Beginnt der Ersthelfer in den ersten 3 Minuten nach dem Ereigniseintritt mit den Sofortmassnahmen, besteht eine grosse Chance für den Patienten. Wird mit den Massnahmen erst durch den alarmierten Rettungsdienst begonnen besteht praktisch keine Chance mehr für den betroffenen Menschen.

– Alleine aus unserem Kundenkreis wurden seit 2010 genau 40 erfolgreiche Wiederbelebungen zurückgemeldet.

– Nach wie vor besteht die gesetzliche Verpflichtung, vor allem aber auch die moralische Pflicht zur Hilfeleistung.

– Ebenso verlangt das Arbeitsgesetz, dass im Betrieb ausreichend ausgebildetete Ersthelfer innert 3 Minuten vor Ort sein müssen.

– Ausgebildete Ersthelfer leiten nicht nur Reanimationen ein. Sie versorgen Menschen mit Akut-Erkrankungen und Verletzungen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, um den Tod oder lebenslange Behinderungen zu verhindern. 

Unsere aktualisierten Kursinhalte

– Gerade in der aktuellen Covid 19-Zeit soll der Ersthelfer trainieren, wie er sich selbst und den Patienten im praktischen Einsatz schützen kann

– Unsere Kurse werden mit bestens bewährtem Schutzkonzept so praxisnah wie nur möglich durchgeführt

– Kurse für Lebensrettende Sofortmassnahmen (Präsenzunterricht) sind gemäss aktuellen Weisungen des BAG mit Schutzkonzept ausdrücklich erlaubt.

Link zum IVR-Statement